AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltung / Allgemeines: 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird die Einzelunternehmung BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik als BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik bezeichnet. Vertragspartner von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik werden in diesen AGB als Kunde / Auftraggeber bezeichnet. Für sämtliche gegenwärtigen und auch zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik und Kunden / Auftraggeber gelten ausschließlich diese AGB. Alle entgegenstehenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen von Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik und Kunden und für die Beurteilung dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Ausschließlich diese AGB gelten auch dann, wenn BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB eines Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt oder die Lieferung oder Leistung eines Kunden an BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik vorbehaltlos entgegengenommen wird. Abweichende Bedingungen, auch solche des Bestellers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

 

Angebote: 

Vertragsangebote durch BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik sind unteilbar und freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Angebote und Preisangaben in Prospekten, Anzeigen usw.. Soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, stellen Angebote durch BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik nur eine Aufforderung (invitatio ad offerendum) an den Kunden dar, seinerseits ein verbindliches und definitives Vertragsangebot (auch Bestellung genannt) zu unterbreiten. Der Kunde ist an sein Vertragsangebot (Bestellung) stets 3 Wochen gebunden. BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, während dieser Zeit das Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Erstellung einer Auftragsbestätigung. Der Nachweis des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden ist nicht erforderlich, außerdem auch keine Schriftform. Elektronische Form (email) genügt insofern. An allen Angebotsbestandteilen behält BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik sich Eigentums- und Urheberrechte vor, dies gilt insbesondere für Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen, Kalkulationen. Dies gilt auch für als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde diese weder an Dritte weitergeben, noch veröffentlichen, vervielfältigen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

 

Vertragsabschluss:

Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sollen schriftlich oder fernschriftlich erfolgen. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (§ 362 HGB). 

 

Lieferungen und Lieferfrist: 

Für den Lieferumfang ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich. Wenn in der Auftragsbestätigung Abweichungen vom vorangegangenen Vertragsangebot (Bestellung) des Kunden enthalten sind und es zuvor Gespräche oder Verhandlungen zwischen den Parteien gab, gilt die Auftragsbestätigung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

a) Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde/Auftraggeber nicht alle ihm nach dem Vertrag obliegenden Mitteilungen, Freigabeerklärungen, Waren- oder Teilebeistellungen vorgenommen hat, hat die BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik nicht zu vertreten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich und Lieferzeitpunkte verschieben sich um denjenigen Zeitraum, um welchen die Mitwirkungspflichten des Kunden/Auftraggebers verspätet vorgenommen werden. 

b) Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik oder eines ihrer Lieferanten verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern der BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik eintreten. 

c) Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz steht dem Besteller erst nach Ende einer angemessen gesetzten Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der noch nicht gelieferten Waren und Leistungen, es sei denn die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Besteller nachweislich kein Interesse. 

d) Schadensersatzansprüche des Bestellers, soweit dieser Kaufmann ist und nicht Kardinalpflichten verletzt wurden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

Lieferung: 

Lieferung bedeutet stets Lieferung „ab Werk“ (57635 Weyerbusch, Unter den Eichen 15). Die Verpflichtung von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik besteht darin, die Ware zur Abholung bereit zu halten. Kosten der Verpackung und Prüfung der Ware sowie alle sonstigen Kosten und Gefahren des Transportes und der Ver- und Abladung trägt der Kunde. Auch das Abladen sowie den Transport von der Abladestelle zum Aufstell- bzw. Montageort hat der Kunde auf eigene Kosten und Risiken selbst zu organisieren. BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik schuldet insofern auf Anfrage nur Auskünfte bzw. Bereitstellung der Anforderungsprofile. Der Gefahrenübergang einschl. der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung von Ware erfolgt ab der im Werk erfolgenden Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden, selbst wenn Verladung und Transport sowie ggf. Montage auf Wunsch des Kunden von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik mit eigenem Fahrzeug und Mitarbeitern oder durch Einschaltung eines Fremdspediteurs und fremder Montagemitarbeiter erfolgt.

Versand und Verpackung: Verpackungs- und Versandkosten trägt der Besteller. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Versandart wird, wenn keine besonderen Anweisungen vorliegen, nach billigem Ermessen festgelegt. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in EURO, zu dem am Tage der Lieferung geltenden Preisen, etwaigen Teuerungszuschlägen, vereinbarten Nachlässen und sonstigen Bedingungen. Für Lieferanten jeder Art (auch Ersatzsysteme) wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Wunsch des Bestellers eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Prämie hat der Besteller zu tragen. Die Sendung ist beim Eintreffen durch den Empfänger zu untersuchen. Ist eine Sendung unterwegs beschädigt worden, so muss der Besteller innerhalb von 5 Tagen den Schaden melden, nachdem er die zur Feststellung des Transportschadens handelsüblichen Maßnahmen getroffen hat, andernfalls trägt er etwaige nachteilige Folgen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel nicht innerhalb der Fristen wie vorgesehen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ausgeschlossen. Auf Anforderung sind uns die notwendigen Unterlagen für den Schadensersatzanspruch auf Kosten des Bestellers beizubringen. Nimmt der Besteller nicht innerhalb von 5 Tagen nach schriftlichem oder fernschriftlichem Zugang der Anzeige, dass die Ware montagefertig und versandfertig zur Abnahme steht, die Ware ab, wird diese auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Teillieferungen sind zulässig. Die durch Teillieferungen entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu den Kosten bei vollständiger Gesamtlieferung trägt die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde/Auftraggeber einzelne Lieferungen, Teile, Tranchen oder Muster vor der vereinbarten Lieferzeit im Sinne des 4 a) dieser Bedingungen zur Auslieferung verlangt oder durch Dritte abholen lässt, trägt der Kunde/Auftraggeber. Dokumente oder sonstige zur Lieferung und Leistung gehörende Schriftstücke können bei elektronischem Versand auf Anforderung per passwortgeschütztem Anhang versendet werden. 

 

Preis und Zahlung: 

a) Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich Versand- und Verpackungskosten, soweit nicht anders vereinbart. Die Preise sind Euro- Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

b) Zahlungsverpflichtungen gelten im Falle der Zahlung per Scheck oder Wechsel erst dann als erfüllt, wenn der Gegenwert endgültig unwiderruflich auf einem Konto der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik gutgeschrieben ist. 

c) Durch die Zahlung per Scheck oder Wechsel entstehende Bankgebühren und -kosten trägt der Auftraggeber/Kunde.

 

Eigentumsvorbehalt: 

a) Die Waren bleiben Eigentum der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik bis zur Erfüllung sämtlicher dieser gegen den Auftraggeber/Kunden zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

b) der Kunde/Auftraggeber wird für den Fall der im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden/Auftraggebers mit seinem Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Auftraggeber/Kunde der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde/Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik hat der Kunde/Auftraggeber die Abtretung seinem Kunden bekannt zugeben und der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Kunden des Auftraggebers/Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde/Auftraggeber. Erhält der Kunde/Auftraggeber aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde/Auftraggeber sie für die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Kunden/Auftraggeber oder bei einem Geldinstitut des Kunden/Auftraggebers eingehen sollte, ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur Abführung verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik über, sobald sie der Kunde/Auftraggeber erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde/Auftraggeber sie für die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in Verwahrung nimmt, um sie sodann unverzüglich und indossiert an die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik abzuliefern.

c) verarbeitet der Kunde/Auftraggeber die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik. Diese wird unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik und der Kunde/Auftraggeber darüber einig, dass die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Kunde/Auftraggeber verwahrt die neue Sache für die BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik gehörenden Gegenständen steht der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Kunde/Auftraggeber hiermit der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.

d) wird die Vorbehaltsware vom Kunden/Auftraggeber mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde/Auftraggeber auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Ist der Kunde/Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks oder steht ihm aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch auf den Mietzins aus diesem Grundstück zu, so tritt er auch diesen Mietzins an die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ab. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt Abschnitt c) entsprechend.

e) kommt der Kunde/Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen; ebenso kann die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden/Auftraggebers. Der Kunde/Auftraggeber gewährt in diesem Falle der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik oder deren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen soweit dies zur Inbesitznahme der Vorbehaltsware oder zur Übernahme der Nachweisunterlagen der abgetretenen Forderungen notwendig ist. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen. 

f) übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik gegen den Kunden/Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik auf Verlangen des Kunden/Auftraggebers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben. 

 

Mängelrüge: 

a) Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde/Auftraggeber die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Sachmangel zeigt, der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik unverzüglich Anzeige zu machen.

b) Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Sachmangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 374 ff HGB. 

c) Die Ansprüche sind nach Wahl der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik auf Beseitigung des Sachmangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 

d) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers/Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 

 

Haftung

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften die Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik und deren Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden/Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung für Vermögensschäden nicht, außer es handelt sich um Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung oder um die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Die Haftung für Personenschäden wird hierdurch nicht berührt. 

 

Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl: 

a) Ist der Kunde/Auftraggeber Kaufmann, so ist- auch für Scheck- und Wechselverfahren- Altenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Kunde/Auftraggeber ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. 

b) Erfüllungsort ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Vertragsschluss nichts anderes ergibt, der Sitz der Firma BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik (57635 Weyerbusch) 

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den Internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung. 

 

Zahlungen, Aufrechnung: 

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang – Email genügt zur      Fristberechnung– ohne jeglichen Abzug fällig und zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern der Kunde in Verzug gerät, hat er nach näherer Maßgabe des § 288 BGB Verzugszinsen mindestens in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen und außerdem eine Pauschale in Höhe von 40 EUR gem. § 288 Abs. 5 BGB zu entrichten. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn diese von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik nach Grund und Höhe anerkannt oder durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts festgestellt sind. Insofern ist der Kunde auch nicht dazu berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Wir sind stets berechtigt, angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gelten vorstehende Ausführungen entsprechend.

Ansprüche von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik auf Zahlung durch Kunden verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

Lohnfertigung von Bauteilen

Beauftragen Kunden BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik mit der Lohnfertigung von Teilen, gelten zusätzlich folgende Besonderheiten: Fordern Kunden von BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ein Angebot und legen dabei nur eine 2D-Zeichnung vor, kann BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik keine verbindliche Kalkulation erstellen. Preisangaben sind in diesem Falle nur unverbindlich. Eine verbindliche Preiskalkulation setzt die vorherige Lieferung eines 3D-CAD-Volumenmodells durch den Kunden voraus. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten selbst zu tragen, auch wenn es nicht zu einer Angebotserstellung oder einem Fertigungsvertrag kommt. Der Kunde hat, wenn er sowohl eine 2D-Zeichnung als auch ein 3D-CAD-Volumenmodell zur Verfügung stellt, verbindlich zu entscheiden, ob die Lohnfertigung letztlich auf Grundlage des 3D-CAD-Volumenmodells zu erfolgen hat oder ob nach dem Beginn der Fertigung am ersten Werkstück festgestellte Abweichungen der Maße zu den Angaben in der 2D-Zeichnung durch Modifizierung des CAD-Programmes oder sonstige Fertigungsablaufveränderungen erfolgen soll. Die hierdurch erforderlichen Mehraufwendungen hat der Kunde zusätzlich nach Aufwand zu ortsüblichen Preisen zu zahlen.

Sind in diesem Zusammenhang bereits gefertigte Teile nicht mehr sinnvoll weiter zu verarbeiten („Edelschrott“), hat der Kunde die Kosten für die Fertigung des ersten Werkstückes und der Anpassung des Produktionsprozesses an die in der 2D-Zeichnung enthaltenen Maße zusätzlich nach Aufwand zu ortsüblichen Preisen zu zahlen. BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik ist berechtigt, die nicht maßhaltigen Produktionsausschussteile zu entsorgen oder auf eigenes Risiko zu verwerten.

BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik haftet nicht für Schäden aller Art an Maschinen/Anlagen, in denen lohngefertigte Teile eingebaut oder verwendet werden, auch nicht für Produktionsausfälle sowie Folgeschäden aller Art, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: 

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik – Unter den Eichen 15 – D-57635 Weyerbusch.

 

IT-Sicherheitshandlungsleitlinien für Partnerfirmen 

 

Geltungsbereich: 

Die Handlungsleitlinien gelten für die Zusammenarbeit von Partnerfirmen mit der BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik. Diese Handlungsleitlinien sind auf die gesamte Zusammenarbeit mit der BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik anzuwenden und durch konkrete IT-Regelungen im Einzelfall auszugestalten.

 

Zweck:

Die für die Nutzung von Informationen des Auftraggebers und/oder IT-Geräten (z. B. Personalcomputer, Work-stations einschließlich mobiler Rechner wie Notebooks, Smartphones, Tablet-PCs) des Auftraggebers zu beachtenden IT-Sicherheitsregelungen für Partnerfirmen sind in diesen IT-Sicherheitshandlungsleitlinien definiert. Diese Handlungsleitlinien richten sich an die Geschäftsleitung der Partnerfirmen, deren Mitarbeiter sowie deren Erfüllungs-/Verrichtungshilfen (im Folgenden Auftragnehmer genannt). Die IT-Sicherheitshandlungsleitlinien dienen dem Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sowie der Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers und aller natürlichen und juristischen Personen, die mit seiner Gesellschaft in geschäftlicher Beziehung stehen bzw. für diese arbeiten. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn die BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik stimmt diesem Vorhaben schriftlich zu. Basisschutz auf die Computer und Netzwerke des Unternehmens sollten nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen können. Unternehmen die Informationen durch die BMZ Metallbau und Zerspanungstechnik erhalten müssen ein bestimmtes Mindestmaß an IT-Sicherheit gewährleisten. Nicht nur im Eigeninteresse, sondern auch, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Mit der zunehmenden Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erwachsen neue Verletzlichkeiten. Sie sollten daher grundsätzlich zumindest einen Virenscanner und eine Firewall auf Ihren Rechnern installieren. Diese Programme zählen zum Basisschutz gegen Schadsoftware, wie Viren, Würmer und Trojaner. Wichtig ist eine regelmäßige Aktualisierung. Neben dem Virenscanner und der Firewall sollten zudem auch alle übrigen Programme der IKT-Systeme auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsupdates wird daher vorausgesetzt. Entdeckte Sicherheitslücken, die durch Fehler bei der Programmierung regelmäßig entstehen und von Angreifern ausgenutzt werden können, sollen relativ zeitnah geschlossen werden. Zur Sicherheit von IKT-Systemen gehört weiter die Auswahl von sicheren Kennwörtern. Kabellose WLAN-Netzwerke müssen in jedem Fall verschlüsselt werden. Die zwei wichtigsten Verschlüsse- lungsmethoden sind derzeit WPA und WPA-2, wobei letztere den besseren Schutz bietet. Externe Zugriffe auf das interne Unternehmensnetzwerk, sollten durch VPN- oder SSL-Protokolle verschlüsseltes Netzwerk geschehen. Die sichere Löschung vertraulicher Daten wird vorausgesetzt, daher sollten spezielle Programme eingesetzt werden. Vertrauliche Behandlung und Sicherung von Daten Beim E-Business ist insbesondere Vorsicht beim Umgang mit vertraulichen Daten geboten. Daher sollten personenbezogene oder schutzbedürftige Daten sowie Unternehmensgeheimnisse nur verschlüsselt verschickt und abgespeichert werden. 

 

Weiterführende Informationen: 

https://www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de/IT-Sicherheit/Navigation/themen.html

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzUeberblick/LeitfadenInformationssicherheit/leitfaden_node.html

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