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Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMZ GbR wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie von BMZ GbR
rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden
Bestimmungen nicht entgegenstehen und von BMZ GbR schriftlich anerkannt worden sind.
1. Bestellung und Auftragsannahme
1.1 Sämtliche Bestellungen, die von BMZ GbR vom Kunden erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche
Auftragsbestätigung.
2. Lieferzeit
2.1 Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von BMZ GbR genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als "verbindlicher
Liefertermin" von BMZ GbR schriftlich bestätigt worden.
2.2 Die Lieferung durch BMZ GbR steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. BMZ GbR wird dem Kunden unverzüglich
Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag
als nicht geschlossen. Ein von BMZ GbR übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
2.3 Voraussetzungen der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen
Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarter
Sicherheiten und Übergabe von Plänen bzw. Mustern.
2.4 Im Übrigen ist der Kunden im Falle eines von BMZ GbR zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte
erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
3. Versand
3.1 Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz BMZ GbR auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Mangels besonderer Vereinbarungen, steht BMZ GbR die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei.
3.2 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen)
hat der Kunde zu tragen.
3.3 BMZ GbR ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei
denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von BMZ GbR schriftlich übernommen worden.
4. Haftung für Mängel
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel von
BMZ GbR unverzüglich (max. 7 Tage nach Erhalt der Ware) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der
vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von BMZ GbR nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausge-
schlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von BMZ GbR anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen,
die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden,
stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
4.2 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an BMZ GbR kann nur mit dessen vorherigem
Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von BMZ GbR erfolgen, brauchen von diesem
nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
4.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
4.4 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende
Rechte des Kunden:
4.5 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von BMZ GbR Nacherfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei BMZ GbR nach
eigenem Ermessen.
4.6 Darüber hinaus hat BMZ GbR das Recht bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs, eine neuerliche Nacherfüllung,
wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden
das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
4.7 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung
mangelfreier Sachen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden
dem Grunde und der Höhe nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
5. Haftung für Pflichtverletzung der Lieferanten im Übrigen
5.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller
Regelung gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von BMZ GbR folgendes:
5.2 Der Kunde hat BMZ GbR zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren,
welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
5.3 Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch BMZ GbR
geltend machen. Der Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des
Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
5.4 Ist der Kunde für Umstände, die ihm zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder
ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
BMZ GbR übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von
irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierbei ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
mit dem Kunden geschlossen.
7. Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz von BMZ GbR in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Ist im Angebot nicht anderes angegeben, gilt: Zahlung innerhalb von 30 Tagen Netto 14 Tage 2% Skonto ab
Rechnungsdatum. Abweichende Zahlungsbedingungen sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Wenn Skontoabzug
vereinbart wurde, kann Skontoabzug nur erfolgen, wenn keine anderen offenen Forderungen bestehen, bei denen die
Abzugsfrist verstrichen ist. Bei Überschreitung setzt, auch ohne Mahnung, nach 5 Tagen Verzug ein. Ferner werden
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Wechseldiskontsatz berechnet.
8.2 Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des
Kunden ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
8.3 Sämtliche Forderungen von BMZ GbR gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind zur Zahlung fällig,
wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen ist
BMZ GbR zum Rücktritt berechtigen.
9. Rücktrittsrecht von BMZ GbR
BMZ GbR ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
9.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel oder Scheckprotestes, der
Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden
9.2 Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat
und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
9.3 Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von BMZ GbR stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr
des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen
nur, soweit BMZ GbR sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Als Erfüllungsort wird der Sitz BMZ GbR vereinbart.
10.2 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen
ist, ist der Sitz BMZ GbR ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz BMZ GbR zu erbringen.
10.3 In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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